Der Internationale Sportgerichtshof will im Doping-Fall um Kamila Walijewa Ende Januar ein Urteil verkünden. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Bernat Armangue/AP/dpa)

Im Doping-Fall um die russische Eiskunstläuferin Kamila Walijewa (17) soll Ende Januar 2024 ein Urteil verkündet werden. Der Internationale Sportgerichtshof Cas teilte mit, dass die Verhandlung mit den letzten Schriftsätzen der Parteien abgeschlossen sei.

Der Fall liegt beim Cas, weil die Welt-Anti-Doping-Agentur (Wada) und der Eislauf-Weltverband (Isu) Widerspruch gegen das Urteil der russischen Anti-Doping-Agentur Rusada eingelegt hatten. Die Rusada hatte Walijewa nur den nationalen Meistertitel aberkannt, aber keine weiteren Sanktionen verhängt. Es habe «keine Schuld oder Fahrlässigkeit» nachgewiesen werden können.

Der Fall hatte bei den Olympischen Winterspielen 2022 in Peking für großen Wirbel gesorgt. Erst nachdem die damals 15-Jährige Gold im Team-Wettbewerb gewonnen hatte, wurde eine positive Dopingprobe von ihr bekannt. Walijewa war im Dezember 2021 bei den nationalen Meisterschaften positiv auf das verbotene Mittel Trimetazidin getestet worden.

Die Wada hat das Cas-Verfahren angestrengt, um eine vierjährige Sperre von Walijewa zu erreichen. Die Isu möchte, dass der Sportgerichtshof «eine Sperre nach eigenem Ermessen» verhängt und endgültig über die Ergebnisse des Mannschaftswettbewerbs bei Olympia 2022 entscheidet. Dagegen verlangt die Rusada, Walijewa gemäß ihrer Richtlinien autonom sanktionieren zu dürfen.

Von