Klagt seit Jahren gegen Eislauf-Weltverband: Eisschnellläuferin Claudia Pechstein. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Tom Weller/dpa)

Rund vier Monate nach ihrer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde hofft Claudia Pechstein auf eine Fortsetzung ihres Schadensersatzprozesses gegen den Eislauf-Weltverband ISU innerhalb der ersten sechs Monate des nächsten Jahres.

«Ich hoffe sehr, dass es im ersten Halbjahr 2023 vor dem Oberlandesgericht in München zur Verhandlung kommt und die ISU-Bosse endlich zur Verantwortung gezogen werden für das, was sie mir angetan haben», sagte die 50 Jahre alte Eisschnelllauf-Olympiasiegerin der Deutschen Presse-Agentur.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem am 12. Juli veröffentlichten Beschluss ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) von 2016 aufgehoben, wonach die Klage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld unzulässig sei. Damit kann die Berlinerin vor dem Münchner Oberlandesgericht (OLG) weiter um eine Entschädigung in Millionenhöhe kämpfen (Az. 1 BvR 2103/16).

Vermeintliches Doping stellt sich als Blutanomalie heraus

Derzeit arbeiteten ihre Anwälte daran, die ursprüngliche Klageschrift zu aktualisieren, sagte Pechstein. «Die ist mittlerweile fast zehn Jahre alt, und seitdem ist so einiges geschehen und der Schaden sicherlich nicht kleiner geworden», sagte die Eisschnellläuferin.

Die fünfmalige Olympiasiegerin war im Februar 2009 von der ISU wegen auffälliger Blutwerte für zwei Jahre gesperrt worden. Pechstein hat Doping stets bestritten. Spätere intensive Untersuchungen ermittelten eine vom Vater vererbte Blutanomalie als Grund ihrer erhöhten Werte. Seitdem verklagt die heute 50-Jährige den Weltverband.

Von diesem Freitag an startet Claudia Pechstein im niederländischen Heerenveen beim zweiten Weltcup der Saison. Zum Auftakt am vergangenen Wochenende in Stavanger war sie im Massenstart-Rennen gute Elfte geworden, musste in Norwegen aber über 3000 Meter als 16. und Letzte den Abstieg in die schwächere B-Gruppe hinnehmen.

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