Muss sich einem Dopingverfahren stellen: Kamila Walijewa. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Andrew Milligan/Press Association Images/dpa)

Der Internationale Sportgerichtshof (Cas) hat im Dopingfall der russischen Eiskunstläuferin Kamila Walijewa ein Schiedsgerichtsverfahren eingeleitet.

Das teilte der Cas mit. Die Welt-Anti-Doping-Agentur (Wada) hatte das Gericht in Lausanne angerufen, weil die russische Anti-Doping-Agentur (Rusada) bislang noch keine Entscheidung getroffen hat. Die 16 Jahre alte Europameisterin war am 25. Dezember 2021 bei den russischen Meisterschaften positiv auf die verbotene Substanz Trimetazidin getestet worden. 

Dies war erst bei den Olympischen Winterspielen im Februar in Peking bekannt geworden, nachdem Walijewa mit dem russischen Team Olympia-Gold gewonnen hatte. Eine vorläufige Suspendierung war wieder aufgehoben worden, sodass sie auch im Damen-Einzel an den Start gehen durfte und als Topfavoritin Vierte wurde. Im Team-Wettbewerb hatten die USA Platz zwei belegt und Japan Platz drei.

Wada geht von Doping-Verstoß aus

Die Wada begründet die Anrufung des Sportgerichtshofs mit Artikel 15.3 der Anti-Doping-Bestimmungen der Rusada. Danach kann die Weltagentur den Cas anrufen, wenn in einem Fall «innerhalb einer von der Wada gesetzten angemessenen Frist» keine Entscheidung getroffen wird, ob ein Verstoß gegen die Regeln vorliegt, hieß es in der Mitteilung. Die Berufung sei eingelegt worden, da die Rusada innerhalb der von der Wada gesetzten Frist keine Entscheidung getroffen habe, hieß es.

Die Wada geht von einem Doping-Verstoß aus und beantragte eine vierjährige Sperre für Walijewa sowie die Aberkennung aller von ihr vom  25. Dezember 2021 an erzielten Wettkampfergebnisse – mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen, einschließlich der Aberkennung von Medaillen, Punkten und Preisen, teilte der Cas mit. Ein Zeitrahmen für die Verkündung der Entscheidung könne noch nicht angegeben werden.

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